Bestandteil des Windparks Trandeiras-Portugal sind 14 WEA vom Typ Izar Bonus 1.3 MW/62 des Anlagenherstellers Izar Construciones Navales S.A. in Portugal, Gemeinde Vila Pouca de Aguiar, ca. 30 km nördlich von Vila Real sowie 100 km von der Hafenstadt Porto entfernt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 1.300 Kilowatt (kW), was einer installierten Gesamt-Nennleistung von 18,2 MW entspricht. Die Fondsgesellschaft geht von einer voraussichtlichen Betriebsdauer des Windparks von 21 Jahren (ohne Inbetriebnahmejahr) aus; die Lebensdauer der WEA wird heute mit mindestens 20 Jahren angenommen. Der Nutzungsverträge für die benötigten Betriebsgrundstücke wurden im Jahre 2001 abgeschlossen und haben gemäß Initiatorauskunft vom 23. Oktober 2002 eine Laufzeit von 28 Jahren. Die Energiekontor Portugal-Energia Eólica Lda., eine Tochtergesellschaft des Initiators, wurde mit der schlüsselfertigen Errichtung des Windparks zu einem Festpreis in Höhe von 25,3 Mio. EUR zuzüglich Umsatzsteuer beauftragt. Zum Leistungsumfang des Generalübernehmers gehören u.a. die Lieferung der WEA, die Bereitstellung der Infrastruktur nebst Planung, Genehmigung und Bauüberwachung sowie die Fernüberwachung, Verkabelung und Bauausführung. Die Zahlung des Kaufpreises an das Generalunternehmen erfolgt nach Baufortschritt. Die örtliche Baugenehmigung wurde von der Gemeinde Vila Pouca de Aguiar erteilt und ist zeitlich befristet bis März 2003. Die Flächen auf denen der Windpark entstehen soll, sind Brachland, das unter der Verwaltung der Anrainerdörfer steht. Diese sind wiederum der Gemeinde Vila Pouca de Aguiar zugeordnet. Im Portugal ist neben der örtlichen Baugenehmigung eine Errichtungsgenehmigung der Direcção Geral de Energia (DGE) erforderlich. Die DGE ist die Generaldirektion für Energie in Portugal. Die Errichtungsgenehmigung bildet die Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, die ebenfalls durch die DGE erfolgt. Die Errichtungsgenehmigung für den gesamten Windpark wurde erteilt und hat noch eine Restlaufzeit bis Juli 2003. Die Betriebsgenehmigung wird erst ab Inbetriebnahme des Windparks erteilt. I.d.R. umfasst die Betriebsgenehmigung einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Netzanschlusspunkt wurde von dem örtlichen Energieversorger zur Verfügung gestellt und von der DGE genehmigt. Für den Netzanschluss wurde eine Bauzeit von 15 Monaten eingeplant. Einspeisevertrag und Vergütung sind gesetzlich geregelt. Der Einspeisepunkt ist rund 40 km vom Windpark entfernt. Über parkinterne Verkabelungen wird zunächst die erzeugte Energie in das 20 kV/60 kV Umspannwerk auf dem Windparkgelände geleitet. Hier werden die Stromzähler angebracht, die die Basis für die Vergütung der produzierten Energie bilden. Von diesem Umspannwerk wird dann über eine Entfernung von 10 km eine Trasse gelegt, um den Windpark an die Übergabestation Soutelo anzubinden. Von diesem Punkt aus wird mit zwei weiteren Betreibern eine Trasse zum Einspeisepunkt Valdigem gelegt. Ab dem parkinternen Umspannwerk geht die gesamte Infrastruktur in das Eigentum der Electricidade de Portugal (EDP) über. Diese ist dann für die Instandhaltung und Wartung verantwortlich. Daneben ist die EDP ebenfalls mit der Durchführung der Baumaßnahmen beauftragt. Die Ermittlung der Windverhältnisse am Standort basiert auf zwei Windgutachten unabhängiger Institute. Es wurden an zwei unterschiedlichen Standorten, die sich im Windpark befinden, über mehrere Jahre Windmessungen durchgeführt. Zusätzlich wurde im Juli 1996 ein Messmast in 50 m Höhe angebracht. Daraus leitete sich dann die Windpotential- und Energieertragsberechnung der beiden Gutachterbüros ab. Nach Abzug von Abschlägen für Wirkungsgrade, für technisch bedingte Stillstandszeiten sowie einem allgemeinen Sicherheitsabschlages wurde ein jährlicher Gesamt-Nettoenergieertrag von 42,9 GWh zugrunde gelegt. Dabei wird eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 7,1 m/s bis 8,0 m/s (durchschnittlich 7,4 m/s) in 60 m Nabenhöhe angenommen.
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